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2011

Schikanen am Arbeitsplatz - MDR 12.04.2011 - 20:45 Uhr

"Wer mobbt wie und warum? Welche Auswirkungen haben die Schikanen am Arbeitsplatz auf das Lebensgefühl der Betroffenen, auf das gesellschaftliche Klima und die Leistungskraft der Wirtschaft? "Exakt - Die Story" sucht nach Antworten und trifft dabei auf Opfer und Täter." mehr ...

Prof. Dr. Klaus Alenfelder wird in der Sendung als Experte für Diskriminierung am Arbeitsplatz auftreten und auch im Live-Chat von 21:10 bis 22:30 Fragen beantworten.

2010

5. Deutscher Antidiskriminierungstag, 18.11.2010

Zentraler Ort für die meisten Menschen ist der Arbeitsplatz. Dort erwerben sie ihren Lebensunterhalt, erringen Respekt und Anerkennung, treffen Freunde und Lebenspartner. Und genau hier wird die Würde des Menschen viel zu häufig angegriffen. Millionen leiden unter diesen Angriffen, gleich ob man von Mobbing, Diskriminierung oder Straining spricht. In jedem Fall wird die Würde eines Menschen verletzt und meist seine Gesundheit schwer geschädigt.

Rechtlichen Schutz gab es kaum. Die extrem restriktive Rechtsprechung der Arbeitsgerichte verhinderte wirksamen Schutz: Die Anforderungen der Arbeitsgerichte an den Nachweis von Mobbing sind kaum zu erfüllen.
- Die Verfahren sind quälend lang und extrem arbeitsintensiv für die Opfer
- Turbofristen behindern Diskriminierungsklagen
- Die Schadensersatzsummen sind Portokassenbeträge, die weder die Schäden der Opfer ausgleichen, noch die Täter abschrecken – obwohl genau dies Bundesverfassungsgericht und EU verlangen.

Doch jetzt gibt es neue Möglichkeiten, wie Beschäftigte ihre Menschenwürde auch am Arbeitsplatz wirksam verteidigen können. Auf dem 5. Deutsche Antidiskriminierungstag wurden neue Ansätze und Möglichkeiten für den wirksamen Schutz vor Diskriminierung, Mobbing, Straining und jeder anderen Form von Verletzung der Menschenwürde am Arbeitsplatz aufgezeigt.

Weitere Meldungen

Diskriminierungsklage in Münster

Eine junge Wissenschaftlerin wehrt sich gegen falsche Anschuldigungen der Uni Münster und hat Klage wegen (sexueller) Belästigung und Diskriminierung erhoben. Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen vertreten die Wissenschaftlerin.

Die Frankfurter Rundschau berichtete dazu am 30.11.2009: "Uni Münster - Spendengeld und schwarze Kassen"

Weitere Berichte:
- 22.07.2010, Rheinischer Merkur, "Ein Professor verliert den Glauben. Die Uni stempelt seine Assistentin zur Kriminellen"
- Frankfurter Rundschau, 14.07.2010: "Lehrstuhl für einen Ungläubigen"
- Westfälische Nachrichten, 14.07.2010: "Ruf ruiniert: Ex-Mitarbeiterin verklagt Uni"
- Münstersche Zeitung, 01.07.2010: "Diskriminierung: Uni vor dem Arbeitsgericht"
- Münstersche Zeitung, 17.11.2009: "Anwälte von Lamya Kaddor halten Vorwürfe für haltlos"
- Münstersche Zeitung, 20.12.2009: "Hauptzeuge widerspricht der Anklage"

EuGH 08.07.2010

Der Europäische Gerichtshof (Urteil 08.07.2010, Az.: C 246/09) hatte darüber zu entscheiden, ob die Frist des § 15 Abs. 4 AGG nach Europarecht zulässig ist. Diese Regelung sieht bei Bewerbungen vor, daß Schadensersatzansprüche innerhalb von 2 Monaten ab Zugang der Ablehnung schriftlich geltend gemacht werden müssen. Innerhalb von drei weiteren Monaten muß Klage eingereicht werden, § 61 b ArbGG.

Diese Regelung ist nur unter folgenden Voraussetzuungen anwendbar:

1. Die Frist läuft erst ab Kenntnis von der Diskriminierung.
Ein Beispiel:
Eine Frau bewirbt sich um eine Führungsposition und ein Mann wird ihr vorgezogen. 2 Jahre später erfährt sie zufällig auf einer Betriebsfeier, daß der Mann befördert wurde, weil man der Meinung war, Frauen seien für Führungspositionen grundsätzlich ungeeignet und würden wegen Schwangerschaft zu häufig ausfallen. Dann hat diese Frau ab Erhalt dieser Information 2 Monate Zeit, Schadensersatz wegen Diskriminierung zu verlangen.
Der Wortlaut des Gesetzes ist daher hinsichtlich des Fristbeginns zu ignorieren. Kenntnis von der Diskriminierung hat der Bewerber nur ausnahmsweise sofort, wenn z.B. bereits die Ausschreibung diskriminierend ist (Beispiel: Frauen gesucht für ...)

2. Die Frist des § 15 Abs. 4 AGG darf nicht weniger günstig sein, als die für vergleichbare innerstaatliche Rechtsbehelfe im Bereich des Arbeitsrechts. Dabei ist z.B. an Ansprüche wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu denken, die innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis verjähren. Und jede Diskriminierung ist zugleich eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

3. Die Festlegung des Zeitpunkts, mit dem der Lauf dieser Frist beginnt, darf die Ausübung der von der Richtlinie verliehenen Rechte nicht unmöglich maht oder übermäßig erschweren (EuGH 08.07.2010, Az.: C-246/09 Bulicke ./. Deutsche Büro Service GmbH, Rn. 42). Dies könnte vorliegen, wenn ein Beschäftigter durch Diskriminierungen gesundheitlich so beeinträchtigt ist, daß er erst nach entsprechender Behandlung in der Lage ist, diie Vorgänge zu würdigen und dagegen vorzugehen.

Über die Frage, ob § 15 Abs. 4 AGG auf sonstige Diskriminierungen (außerhalb von externen Bewerbungen) anwendbar ist, schweigt der Europäische Gerichtshof (EuGH 08.07.2010, Az.: C-246/09, Rn. 34, 40). . Eine Unwirksamkeit der Turbofrist des § 15 Abs. 4 AGG ist jedoch sehr wahrscheinlich.

Udo Voigt loses fight for right to hotel room 22.06.2010, BBC

Diskriminierungsklage des NPD Vorsitzenden Voigt erfolglos
Bericht mit Stellungnahme Prof. Dr. Alenfelder
Bericht der BBC
UK Wired News, 22.06.2010


2009

ZAD in Deutscher Nationalbibliothek abrufbar

Die Zeitschrift für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht ist seit dem 31.08.2009 in der Deutschen Nationalbibliothek abrufbar.

1 Jahresgehalt für Mobbing Martyrium Juli 2009:

30.000 € Schmerzensgeld (gut 1 Brutto-Jahresgehalt) sprach das Arbeitsgericht Cottbus einem Opfer von Mobbing zu. Verurteilt wurde ein Pflegeheim mit ca. 60 Angestellten. Zusätzlich wurde das Pflegeheim verurteilt, noch nicht feststehende Schäden (z.B. Gesundheitsschäden) zu ersetzen. Zusätzlich erhielt das Opfer noch eine Abfindung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und ausstehende Gehälter für mehr als ein Jahr. Das Verfahren führten der Leiter und der Direktor der Forschungsstelle, Prof. Dr. Alenfelder und Frank Jansen.

Zum Pressebericht

4. Deutscher Antidiskriminierungstag am 03.06.2009 in Merseburg

Mehr dazu



2008

Zu alt für den Job? 30.09.2008

Bericht in Wiso, ZDF, über Altersdiskriminierung
Eines der drängendsten Probleme ist die Altersdiskriminierung. 50 % aller Unternehmen weigern sich über 40jährige einzustellen. Deutschland ist Schlußlicht in Europa, was die Beschäftigung Älterer betrifft. Der Filmbeitrag greift einige Beispiele auf - zum Filmbericht. Im Internet Interview nimmt der Leiter der Forschungsstelle, Prof. Alenfelder, dazu Stellung - Zum Interview

Bericht 3sat

Am 02.09.2008 berichtete 3sat über die Diskriminierung von Müttern. Prof. Dr. Alenfelder nahm dazu Stellung. Zum Sendebericht - zur Sendung

Kosten des AGG weit übertrieben

15.08.2008 - Statt 1,73 Mrd. EUR allenfalls 23 Mio EUR Kosten. Eine fehlerhafte Studie der deutschen Wirtschaft wurde widerlegt: Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung in Spiegel Online

Antidiskriminierungstag

Erfolgreiche Durchführung des 3. Deutschen Antidiskriminierungstages am 18.07.2008, der ersten Veranstaltung der Forschungsstelle. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
weiterer Bericht


Geringe Kosten für Diskriminierungsfreiheit

15.08.2008 - Statt 1,73 Mrd. EUR allenfalls 23 Mio EUR Kosten. Eine fehlerhafte Studie der deutschen Wirtschaft wurde widerlegt: Prof. Dr. Alenfelder nimmt Stellung in Spiegel Online

Antidiskriminierungstag

Erfolgreiche Durchführung des 3. Deutschen Antidiskriminierungstages am 18.07.2008, der ersten Veranstaltung der Forschungsstelle. Der EU Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit, Vladimir Špidla, ehemaliger Premierminister der Tschechischen Republik erklärte: „Ich bin sicher, dass die heute gegründete Forschungsstelle zu einem guten Austausch von Ideen im Bereich des Gleichbehandlungsrechts zwischen den Mitgliedstaaten beitragen wird“.
weiterer Bericht
Forschungsstelle für Arbeits- und Antidiskriminierungsrecht, 2011
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